Jüngst ist die, von der Praxis lange erwartete Reform des Versorgungsausgleichs mit dem 1.9.2009 in Kraft getreten. Die vorliegende Neubearbeitung geht in einer systematischen Gesamtdarstellung des Versorgungsausgleichs fundiert auf die Neuregelungen ein, nach der jede Versorgung, die ein Ehepartner während der Ehezeit erworben hat, im jeweiligen Versorgungssystem zwischen beiden Eheleuten geteilt wird.
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